• §1 Geltungsbereich, Vertragsschluss, Schriftform

(1) Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall eine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Waren schließen.

(2) Der Kunde erkennt diese Bedingungen durch Auftragserteilung sowie durch widerspruchslose Entgegennahme der Auftragsbestätigung oder unserer Lieferungen und Leistungen als für ihn verbindlich an.

(3) Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.

(4) Unsere Angebote erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden in Textform durch Erteilung einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung annehmen. Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.

(5) Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, Vereinbarungen zur Beschaffenheit oder Erklärungen zur Verwendung des Liefergegenstandes sowie sonstige Nebenabreden sind im Zweifel nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen. Vereinbarungen sowie Angaben in unseren Angeboten zur Beschaffenheit oder zur Verwendung des Liefergegenstandes gehen den Angaben, die sich aus unseren Prospekten, Zeichnungen, Beschreibungen, Preislisten und anderen Unterlagen oder Mustern ergeben, vor.

  • §2 Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Unsere Preise verstehen sich in EURO „ab Werk Hohentengen“ oder einem von uns benannten Ort, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Zoll, einschließlich der Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe.

(2) Zahlungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten. Verzug tritt gem. § 286 Abs. 3 BGB ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit ein.

(3) Kommt der Kunde uns gegenüber mit einer Zahlung in Verzug oder werden sonst Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, so werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungsfristen sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, die noch ausstehenden Leistungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen.

(4) Der Kunde darf nur dann eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

  • §3 Lieferzeit und -verzug

(1) Soweit die Lieferung nicht aus unserem Lagerbestand erfolgt, werden Aufträge nur unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung übernommen.

(2) Die angegebene Lieferzeit, ist, sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist im Zweifel nur als annähernd zu betrachten. Sie beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor sämtliche Einzelheiten der Auftragsausführung geklärt sind und alle vom Kunden zu schaffenden Leistungsvoraussetzungen, insbesondere Anzahlungen, vorliegen. Die Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder, falls die Versendung der Ware ohne unser Verschulden nicht möglich ist, mindestens die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

(3) Von uns nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb, insbesondere durch Arbeitskämpfe, Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe sowohl bei uns als auch bei unseren Vorlieferanten und Subunternehmern verlängern die Lieferzeit entsprechend. Wir haben diese Umstände auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Machen die Hindernisse unsere Leistung auf Dauer unmöglich, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.

(4) Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf. Sollte auch diese Frist fruchtlos ablaufen, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen entbehrlich.

  • §4 Gefahr und Transportrisiko

(1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn er in Annahmeverzug gerät oder die Ware an ihn versandt wird, und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde oder wir den Transport mit eigenen Mitteln ausführen. Der Kunde kommt in Annahmeverzug, wenn wir ihm die Versandbereitschaft der Ware anzeigen und eine von uns gesetzte angemessene Abnahmefrist verstreicht.

(2) Eine Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrückliches, schriftliches Verlangen des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.

  • §5 Rechte des Kunden bei Mängeln

(1) Veränderungen des Liefergegenstandes, die auf bestimmungsgemäßer oder übermäßiger Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Kunden oder Dritte, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung, fehlerhafter oder ungenügender Wartung, eigenmächtig durchgeführter Reparaturen, Veränderungen oder sonstigen von uns nicht anerkannter Eingriffe, Benutzung von Ersatzteilen, die nicht von uns hergestellt oder genehmigt sind, auf Witterungs- oder sonstigen äußeren Einflüssen beruhen, stellen keine Sachmängel dar, sofern diese Umstände nicht von uns zu vertreten sind. Ebenfalls stellen nur unerhebliche Abweichungen von der geschuldeten Beschaffenheit und handelsübliche Qualitätstoleranzen keine Mängel dar.

(2) Eine Bezugnahme auf technische Normen stellt keine Beschaffenheitsgarantie dar.

(3) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.

(4) Für Schadensersatzansprüche des Käufers gelten jedoch die besonderen Bestimmungen des § 6.

  • §6 Allgemeine Haftungsbegrenzung

(1) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.

(2) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unserer Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  • §7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

(2) Wir behalten uns das Eigentum an allen uns gehörenden Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung einschließlich der aus späteren Verträgen wie Anschlussaufträgen, Nachbestellungen oder Ersatzteilbestellungen erfüllt hat.

(3) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

(4) Bei vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

  • §8 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Rechtsbeziehungen unterliegen auch im Geschäftsverkehr mit ausländischen Kunden ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

(2) Ist eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

(3) Wir weisen darauf hin, dass wir die Daten des Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses gem. § 27 ff. BDSchG (Bundesdatenschutzgesetz) speichern.